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Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Die Betriebssicherheitsverordnung verweist detailiert auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Beurteilung der Gefährdungen, "... die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden."
Der Arbeitsgeber muss in einer Gefährdungsbeurteilung nachweisen, dass den Anforderungen des Arbeitsschutzes Rechnung getragen wurde.
Irola-Elektro unterstützt Sie bei der Beurteilung Ihrer individuellen Gefährdungssituation und der Umsetzung der resultierenden Maßnahmen. Wir prüfen nach TRBS1111 Ihre elektrischen Betriebsmittel und ermitteln individuelle Prüffristen, die Ihnen Zeit und Kosten spart, da Prüffristen durch entsprechenden Nachweis deutlich erweitert werden können.