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Prüfung elektrischer Betriebsmittel |
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BGV A3
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Nach BGV A3 (Unfallverhütungsvorschrift – 1979) müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre elektrische Sicherheit durch eine ausgebildete Elektrofachkraft überprüft werden. Der Berufsgenossenschaft ist das auf Verlangen nachzuweisen. Der Arbeitgeber steht also in der Pflicht für die Arbeitsplatzsicherheit zu sorgen. Wenn er dies fahrlässig unterlässt, sind empfindliche Ordnungsstrafen die Folge. Wer durch vorsätzliche Handlung z.B. Einsatz unsicherer Arbeitsmittel, Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar. |
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